Regierung plant elektronische Fußfesseln zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

Blaulicht Rheinland

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf diskutiert, der Maßnahme zur besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorsieht. Laut dem Entwurf sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, Gewalttäter zur Trage einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Diese Vorschrift wurde am Freitag, dem 27. Februar 2026, im Bundestag zur ersten Lesung vorgestellt.

Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ und wird nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiter behandelt. Zudem wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Entwicklung einer Gesamtstrategie gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ein zentrales Element des Regierungsentwurfs ist die Möglichkeit, dass Betroffene selbst entscheiden können, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen, um die Annäherung von Tätern an die Opfer zu überwachen. Zusätzlich sieht der Entwurf die Verpflichtung für Täter vor, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen.

Darüber hinaus sollen Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen schärfer bestraft werden. Das Höchstmaß einer möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Eine verbesserte Gefährdungsanalyse wird ebenfalls angestrebt, wobei Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können.


Quelle: bundestag.de
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