Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am Donnerstag, den 7. Mai 2026, im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ vorgestellt. Der Antrag wurde im Anschluss an eine halbstündige Debatte zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
In ihrem Antrag thematisieren die Abgeordneten die Gefahren durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, auch bekannt als PFAS. Diese chemischen Verbindungen zeichnen sich durch ihre extreme Stabilität und ihre biologisch äußerst geringe Abbaubarkeit aus. PFAS lagern sich in der Umwelt, in Trinkwasser, Tieren und im menschlichen Organismus an und sind aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien und Verpackungen zu finden.
Die Grünen warnen, dass PFAS bereits in verschiedenen Gewässern, im Grundwasser und in Lebensmitteln nachgewiesen wurden. Besonders die Trifluoressigsäure (TFA) falle aufgrund ihrer hohen Nachweisbarkeit ins Auge.
Zu den Forderungen des Antrags gehört, dass die Bundesregierung das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anweist, alle Pflanzenschutzmittel, die TFA erzeugen oder erzeugen können, vom Markt zu nehmen. Zudem soll klargestellt werden, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer nach dem Wasserhaushaltsgesetz nicht genehmigungsfähig ist. Ein Verbot der Herstellung und Verwendung von mit PFAS behandelten Papieren soll ebenfalls in Erwägung gezogen werden.
Zusätzlich unterstützen die Abgeordneten die wissenschaftliche Bewertung eines Gruppenverbots im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung, um die Verabschiedung strengerer Regelungen zu beschleunigen.
Parallel dazu hat die Fraktion Die Linke einen Antrag vorgelegt, der ein Verbot von Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln fordert. Dieser Antrag umfasst ebenfalls Maßnahmen zur Reduzierung von PFAS in der Umwelt und die Entschädigung betroffener Betriebe sowie die Festlegung eines Rechts auf sauberes Wasser im Grundgesetz.