Der Bundestag hat am 25. März 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beraten. Dieser umfasst auch die Digitalisierung des Führungszeugnisses sowie die Verlängerung von Antragsfristen für Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund dienstrechtlicher Benachteiligungen Entschädigungen beantragen.
Nach der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, wobei der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen soll. Die Bundesregierung begründet die Ausweitung der notarielle Online-Verfahren mit einer Evaluation, die zeigt, dass die Erweiterung auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände im Gesellschaftsrecht sinnvoll sei, sofern diese für Online-Verfahren geeignet sind.
Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen Paragrafen 30d im Bundeszentralregistergesetz, der die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung von Führungszeugnissen schaffen soll. Aktuell werden diese nach wie vor auf fälschungssicherem Papier ausgestellt und per Post versendet. Zudem sind Änderungen für das Bundeszentralregister und das Gewerbezentralregister vorgesehen, die auch den Zeugenschutz betreffen.
Die geplante Ausweitung der notariellen Online-Verfahren soll unter anderem Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, Gründungen von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften sowie Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen umfassen.
Für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt wurden, soll die Antragsfrist um fünf Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung betont, dass weiterhin Anträge eingereicht werden.
In der Stellungnahme des Bundesrates wird eine Anpassung der Regelungen zum Zeugenschutz angeregt. Es wird vorgeschlagen, diese auch auf dauerhafte Tarnidentitäten auszudehnen, was die Bundesregierung jedoch ablehnt. Sie verweist darauf, dass das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz derzeit nur vorübergehende Tarnidentitäten berücksichtigt.