Bundestag debattiert über neues Verpackungsrecht

Blaulicht Rheinland

Am Freitag, den 24. April 2026, fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts statt. Dieser Gesetzentwurf mit dem Titel „Zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ wurde anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Die EU-Verpackungsverordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft trat, soll ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten gelten. Vor diesem Hintergrund ist eine nationale Anpassung erforderlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige Verpackungsgesetz aufzuheben und durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zu ersetzen.

Laut der Bundesregierung werden durch die EU-Verpackungsverordnung die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen grundlegend verändert. Um Widersprüche zwischen nationalen Regelungen und den EU-Vorschriften zu vermeiden, sei eine vollständige Überarbeitung des bestehenden Verpackungsgesetzes unerlässlich. Das neue Gesetz soll auch sicherstellen, dass die Betroffenen ihren Verpflichtungen nachkommen, um die umweltpolitischen Zielsetzungen der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland zu erreichen.


Quelle: bundestag.de
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