Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur Freistellung bei erkrankten Kindern

Blaulicht Rheinland

Am 7. Mai 2026 hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf debattiert. Der Entwurf fokussiert sich auf die Freistellung von der Arbeitsleistung und die Entgeltfortzahlung bei Erkrankung von Kindern.

In der halbstündigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend ist. Die Abgeordneten der Linksfraktion kritisieren die aktuelle Rechtslage, die ihrer Meinung nach durch Widersprüche im Arbeits- und Sozialrecht gekennzeichnet ist und somit berufstätige Eltern benachteiligt.

Die geltenden Regelungen zur Lohnfortzahlung bei eigener Erkrankung würden als zentral und transparent erachtet, während für die Pflege erkrankter Kinder eine vergleichbare Absicherung fehle. Die Linksfraktion fordert, den Anspruch auf Freistellung und die finanzielle Unterstützung bei der Betreuung erkrankter Kinder gesetzlich zu regeln.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anspruch auf Freistellung gesetzlich verankert wird und die finanzielle Absicherung in zwei Stufen erfolgt, unter Einbeziehung der Arbeitgeber. Zudem soll der Krankengeldanspruch gegenüber gesetzlichen Krankenkassen unbefristet werden.


Quelle: bundestag.de
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