Am Freitag, dem 8. Mai 2026, wird das Parlament eine halbstündige Debatte über verschiedene Anträge zur Europapolitik führen. Im Mittelpunkt stehen fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke.
Der Antrag der Grünen mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ soll dem Europaausschuss zur weiteren Beratung übergeben werden. Bei den vier weiteren Anträgen wird der Bundestag aufgefordert, eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes an die Bundesregierung abzugeben. Diese Stellungnahme soll sicherstellen, dass der Bundestag bei der Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union gehört wird.
Der erste dieser Anträge trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ und wird dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung zugewiesen. Ein weiterer Antrag fokussiert sich auf die Absicherung des „Eigenständigen LIFE-Programms“ für Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Neben diesen Anträgen stehen auch zwei weitere zur Abstimmung an. Diese betreffen das LEADER-Programm sowie den Schutz von Höfen, dem Klima und der Artenvielfalt. Die Anträge sind darauf ausgelegt, die Bundesregierung zur Sicherung und Stärkung dieser Programme im neuen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 aufzufordern.
Zusätzlich wird ein Antrag der Linksfraktion behandelt, der ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds sowie eine klare Verwaltung der Mittel fordert. Die Abgeordneten plädieren dafür, dass Fördermittel nicht zugunsten militärischer Ausgaben umgewidmet werden.