Am Freitag, dem 8. Mai 2026, befasst sich der Bundestag mit der Thematik der betrieblichen Mitbestimmung. Diese halbstündige Debatte wird auf fünf Anträge der Fraktion Die Linke eingehen, die anschließend dem zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung übergeben werden sollen.
Die Anträge beinhalten unter anderem die Forderung, zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. Dies wird als essenziell angesehen, da die Rechte der Betriebsräte in vielen wichtigen Fragen begrenzt sind und teilweise nur auf Informations- oder Beratungsrechte beschränkt bleiben. Um die Mitbestimmung zu stärken, sollen spezifische gesetzliche Anpassungen gefordert werden.
Ein weiterer Antrag thematisiert die Verbesserung der Arbeitsgrundlagen für Betriebsräte, insbesondere im Hinblick auf den digitalen Wandel. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, den Freistellungsanspruch der Betriebsräte zu erweitern und die technische Ausstattung für hybriden und virtuellen Austausch bereitzustellen.
Zusätzlich sollen die Gründung von Betriebsräten gefördert und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern geschützt werden. Die Linke fordert, dass in Betrieben ohne Betriebsrat verpflichtende Informationsveranstaltungen zu Arbeitnehmerrechten organisiert werden.
Ein vierter Antrag legt den Fokus auf die Demokratisierung der Arbeitswelt und sieht vor, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ zu stärken, während der fünfte Antrag eine umfassende Reform der Europäischen Betriebsräte anstrebt, um die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu verbessern.
Diese Anträge sollen die Mitbestimmung der Beschäftigten in Unternehmen und Betrieben nachhaltig fördern und werden in der kommenden Sitzung des Bundestages behandelt.